Teilnahmebedingungen

Bei Annahme des Films - Benachrichtigung erfolgt - muss die Vorführkopie des Films bis spätestens 27. Mai 2024 eingesandt werden.


Die Preisvergabe ist an die Anwesenheit des/der in der Anmeldung genannten Regisseurs/in an der Veranstaltung am 15. Juni 2024 gebunden. Es kann ein Vertreter geschickt werden.
Bei Nichtanwesenheit des Regisseurs/Vertreters läuft der Film außer Konkurrenz oder kann ganz aus dem Programm entfallen.
Alle anlässlich der 31. Rüsselsheimer Filmtage zu vergebenden Preise sind Regie-Preise.


Die Fahrtkostenunterstützung entspricht dem Preis einer einfachen Bahnfahrt vom Wohnort nach Rüsselsheim.


Filmkopien sollen direkt im Anschluss an die Veranstaltung wieder in Empfang genommen werden.
Nachweislich entstandene Schäden an der Kopie sind innerhalb von 20 Tagen nach dem Veranstaltungstag der Cinema Concetta Filmförderung zu melden.


Eine Aufzeichnung der Samstagsveranstaltung im Theater kann als Wiederholung im Nachgang zur Open-Air-Vorführung verwendet werden und für einen befristeten Zeitraum als Stream im Internet gegen Bezahlung angeboten werden.


Der Besitz aller Rechte (Aufführungs-, Nutzungs-, Verwertungs-, Lizenzrechte) des eingereichten Films liegt bei dem/der Regisseur/in.


Im Falle einer Auszeichnung seines/ihres eingereichten Films im Rahmen der 31. Rüsselsheimer Filmtage erklärt sich der/die genannte Regisseur/in bereit, der Stiftung Cinema Concetta folgend genannte Kopien des Films zu überlassen:
  • Eine digitale Filmkopie in höchstmöglicher Qualität,
  • Standbilder

Die Kopien werden von der Stiftung Cinema Concetta archiviert und ausschließlich bei der Präsentation von Preisträger-Programmen (Best of...) der Rüsselsheimer Filmtage eingesetzt.